|
Hier findest du die aktuellen Lizenzierungsrichtlinien bzw. -bedingungen des ÖRSV:
ALLGEMEINE LIZENZBEDINGUNGEN - gültig seit 12.01.2004
1) Die Allgemeinen Lizenzbedingungen erweitern den Umfang der Geschäftsordnungen
des ÖRSV für das aktuelle Geschäftsjahr (entspricht dem Kalenderjahr).
2) Jeder Lizenznehmer (Spieler, Läufer, Schiedsrichter, etc.) willigt ausdrücklich in die
Einhaltung dieser Lizenzbedingungen und der Geschäftsordnungen des ÖRSV ein.
3) Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass durch seine Teilnahme an Veranstaltungen
des ÖRSV oder seiner Vereine keine wie auch immer gearteten Ansprüche –
weder zivil- noch strafrechtlich - entstehen.
4) Der Lizenznehmer erklärt weiters, dass die Veranstalter – der ÖRSV oder seine Vereine
– für Verletzungen, Schäden, etc. aller Art NICHT haftbar sind und auch nicht
haftbar – weder zivil- noch strafrechtlich - gemacht werden.
5) Die Lizenznehmer nehmen an allen Veranstaltungen des ÖRSV und seiner Vereine
auf eigene Gefahr teil.
6) Der Lizenznehmer erklärt ausdrücklich, sich über seine eigene, für die Ausübung
des Sports notwendige, körperliche Eignung bei einem Arzt informiert zu haben; Lizenznehmer
unter 18 Jahren müssen ein entsprechendes schriftliches Arzt-Attest
bei jeder Veranstaltung mitführen und bei Kontrolle vorweisen. Ein Zuwiderhandeln
bewirkt den Ausschluss von der aktuellen Veranstaltung.
7) Der ÖRSV behält sich das Recht vor, Name und Adresse seiner Mitglieder an Kooperationspartner
im Sinne der Verbreitung des Sports weiterzugeben.
8) Der Lizenznehmer räumt dem ÖRSV ausdrücklich das Recht ein, seine Mitglieder
über die Medien E-Mail und SMS (Mobiltelefon) über wichtige Ereignisse und Ergebnisse
zu informieren, sofern diese Daten bekannt gegeben wurden.
9) Bei Lizenzen, die durch einen Verein beantragt werden, hat der unterzeichnende
Vereinsvertreter die Informationspflicht gegenüber seinen Mitgliedern, m.a.W. er
hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitglieder die Rechte und Pflichten aus den Allgemeinen
Lizenzbedingungen und allen anderen Ordnungen verstanden und akzeptiert
haben. Er hat dies auf Verlangen des ÖRSV auch schriftlich zu belegen.
10) Die Lizenzgebühren sind vor der Ausstellung bzw. Verlängerung der Lizenz via Überweisung
zu bezahlen. Die Barzahlung, etc. ist ab 1.1.2003 nicht mehr möglich.
In der Lizenzierungsstelle aufliegende Lizenzen werden nach Einlangen der Zahlung
in willkürlicher Reihenfolge ausgestellt bzw. verlängert. Eine Gegenverrechnung der
Lizenzgebühren mit eventuellen Guthaben beim ÖRSV ist von Seiten des Lizenznehmers
nicht gestattet.
11) Jeder Lizenznehmer erklärt sich bereit, während Veranstaltungen des ÖRSV oder
von ihm beauftragten Vereinen allfällige Verbandssponsoren auf seinem Wettkampfdress
anzubringen. Ein Zuwiderhandeln wird mit dem sofortigen Ausschluss
aus der laufenden Veranstaltung geahndet.
12) Eine Priority-Lizenz darf unter der Bedingung gezogen werden, dass der Antragsteller
für die Einhaltung aller Geschäftsbedingungen des ÖRSV, der Allgemeinen Lizenzbedingungen
und der Bedingungen für die Priority-Lizenz haftet.
LIZENZBEDINGUNGEN „Priority Lizenz“ - gültig seit 12.01.2004
1) Die Lizenzbedingungen „Priority Lizenz“ erweitern den Umfang der Geschäftsordnungen
und der Allgemeinen Lizenzbedingungen des ÖRSV für das aktuelle Geschäftsjahr
(entspricht dem Kalenderjahr). Die Speziellen Bedingungen jeder
Sparte (z.B. zeitliche Beschränkungen) sind ebenfalls einzuhalten.
2) Eine Priority-Lizenz kann auf der Homepage des ÖRSV gezogen werden –
www.oersv.or.at. Dort sind auch die jeweiligen speziellen Bedingungen je Sparte festgelegt.
3) Eine Priority-Lizenz berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Österreichischen Meisterschaft
bzw. an einer Staatsmeisterschaft.
4) Bei der Ausstellung der Priority-Lizenz sind alle relevanten Daten korrekt einzugeben.
Der Ausdruck der Lizenz ist ein gültiges Dokument des ÖRSV.
5) Eine ausgedruckte Priority-Lizenz ist nach 24 Stunden nach erfolgter Anmeldung
und 14 Tage danach gültig. Die genaue Gültigkeit ist auf der Lizenz vermerkt.
6) Der Antragsteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Priority-Lizenzgebühr innerhalb
von 8 Tagen am Konto des ÖRSV eintrifft. Die Höhe der Gebühr und die Kontodaten
des ÖRSV-Kontos sind auf der Homepage eingetragen und ersichtlich:
www.oersv.or.at. Eine Gegenverrechnung
der Lizenzgebühren mit eventuellen Guthaben beim ÖRSV ist von Seiten des
Lizenznehmers nicht gestattet.
7) Wird die Priority-Lizenz nicht gemäß den Allgemeinen Lizenzbedingungen und den
Lizenzbedingungen Priority verwendet (Verwendung außerhalb des Geltungsraumes,
verspätete Überweisung, etc.), so kommt neben den sportlichen Konsequenzen
(keine gültige Lizenz) auch eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von EUR 200.-
für den Verein des Antragstellers zum Tragen.
8) Der ÖRSV übernimmt keine Haftung für den Ausfall der für die Erstellung einer
Priority-Lizenz notwendigen Medien wie z.B. Server, Internet, Drucker, etc. Es
handelt sich bei dieser Form der Lizenz um ein freiwilliges Service des ÖRSV, auf
das kein wie auch immer gearteter Rechtsanspruch besteht.
|