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03.11.2020 15:10 Alter: 3 yrs
Kategorie: Aktuelles
Von: Mag. (FH) Georg Höfner-Harttila

(Allg) Neue COVID-19-Verordnung

Einschränkungen in allen Bereichen ab 17.12.2020


Sg. Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Neue Verordnung: kaum Änderungen für Sport

Die mit morgen, 17.12. 00 Uhr, in Kraft tretende neue Verordnung bringt lediglich zwei Änderungen für den Sportbereich mit sich:

·         Die Pflicht zur Testung nach dieser Verordnung gilt nicht für Personen, die in den letzten drei Monaten vor der Testung nachweislich mit COVID-19 infiziert waren.

·         Ab 24. Dezember dürfen Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen öffnen. In allen Warte- und Einstiegsbereichen (indoor und outdoor) und allen geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und soweit möglich ein 1m Abstand zu halten.

Die ab 17.12. gültige Verordnung finden Sie hier:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_566/BGBLA_2020_II_566.html

Klarstellung: Kleingruppen mit Kindern/Jugendlichen möglich

Aufgrund der aktuell vermehrten Anfragen dürfen wir nochmals erläutern:

Bereits zur Verordnung im November konnte Sport Austria beim Krisenstab des Gesundheitsministeriums eine Klarstellung betreffend Kinder/Minderjährige (unter 18 Jahre), für die Aufsichtspflicht besteht, erreichen. Demnach ist die Verordnung so zu interpretieren, dass zu maximal 6 Personen aus maximal 2 Haushalten weitere maximal 6 Kinder bzw. Minderjährige, für die Aufsichtspflicht besteht, gezählt werden können. Dabei ist es nicht relevant aus wieviel verschiedenen Haushalten diese Kinder bzw. Minderjährige kommen.

In der aktuellen Verordnung ist diese Regelung unter § 13 Abs. 3 Z 10 wieder zu finden. Demnach ist z.B. ein Outdoor-Einzeltraining mit TrainerIn oder das Training mit einem/einer TrainerIn und sechs Kindern aus unterschiedlichen Haushalten möglich. Es muss jederzeit 1m Abstand gehalten werden und es dürfen ausschließlich Sportarten ausgeübt werden, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu keinem Körperkontakt (ausgenommen Sicherungs- und Hilfeleistung) kommt.

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Beste Grüße,

Georg Höfner

Mag. (FH) Georg Höfner-Harttila